Wie eine zweite Säule, aber der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich

Allzu oft wird die obligatorische Vorsorge von der arbeitenden Bevölkerung als etwas Erzwungenes und wenig Transparentes empfunden. Die zweite Säule bleibt zwar die Grundlage jedes Vorsorgeplans, aber mit einem Plan 1e kann man den Teil seines Einkommens, der über der gesetzlichen Obergrenze von CHF 132’300/Jahr liegt, praktisch selbst verwalten. Ab diesem Einkommensniveau kann ein Unternehmer oder eine Führungskraft zum Verwalter seiner zukünftigen Rente werden, indem er/sie selbst über die Anlagestrategie entscheidet, die er/sie verfolgen möchte.

Dieses auch als überobligatorisches System bezeichnete Modell ergänzt die erste und zweite Säule, um einem Erwerbstätigen bessere Aussichten im Ruhestand zu bieten. Mit der jüngsten Änderung des Gesetzes, das diese Regelung regelt, wird der Plan 1e, der bislang vor allem in großen Unternehmen praktiziert wurde, immer attraktiver für Strukturen jeder Größe, die nach Argumenten suchen, um eine Gruppe von Führungskräften anzuziehen und zu halten, die immer höhere Ansprüche an die vom Arbeitgeber gebotenen Bedingungen stellt.

Nicht weniger als 10 Anlagestrategien zur Auswahl

Der Plan 1e ist eher Führungskräften vorbehalten, die in Bezug auf Finanzen und Märkte aufgeklärt sind, und ermöglicht es seinem Inhaber, seine Vorsorge feinfühlig zu steuern und Verantwortung für seine Renditen zu übernehmen. Je nach Anlegerprofil kann der Arbeitnehmer aus einem Dutzend Anlagestrategien wählen, die nach Risikoniveau eingestuft sind. Im Gegensatz zu einem klassischen Vorsorgesystem wird das Vermögen des Arbeitnehmers vom Anbieter individuell gemäß den Wahlmöglichkeiten verwaltet, die vom Versicherten jederzeit geändert werden können.
Was den möglichen Bezug der Gelder angeht, gelten für den Plan 1e die gleichen Regeln wie für die zweite Säule: Finanzierung eines Hauptwohnsitzes, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Abwanderung ins Ausland. Neben höheren Renditen, Flexibilität und Transparenz bietet diese neue Art des Rentensparens auch steuerliche Vorteile.

Wenn Sie also, unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens, Ihren Führungskräften eine grössere Autonomie bei der Verwaltung ihrer Vorsorge ermöglichen möchten, zögern Sie nicht, einen Termin mit einem unserer Experten Plus Versicherungen & KMU zu vereinbaren, damit er Sie bei der Einführung eines 1e-Plans für Sie oder Ihre Mitarbeiter begleiten kann.