... zu gewissen Konditionen
Um Missbrauch zu verhindern, haben die Initiatoren des Projekts den Kredit von Anfang an mit einer Reihe von verbindlichen Bedingungen versehen. Diese sahen beispielsweise vor, dass ein Unternehmen, das diese Hilfe erhielt, keine Dividenden an seine Aktionäre ausschütten durfte, bevor es den Kredit vollständig zurückgezahlt hatte. Ebenso konnte die Massnahme einem Unternehmen innerhalb einer Gruppe verweigert werden, wenn eine Tochtergesellschaft gleichzeitig neue Projekte entwickelte. Die Einführung dieser Regeln und eine verstärkte Kontrolle führten zu Strafanzeigen und Verurteilungen. Oftmals eher aus Unkenntnis als aus Betrugsabsicht, wurden 219 Unternehmen, die Covid-Darlehen erhalten hatten, wegen der Ausschüttung von Dividenden an ihre Aktionäre gemeldet. Dennoch hat die Massnahme ihr Ziel erreicht, indem sie es der Schweizer Wirtschaftsstruktur ermöglichte, sich ohne allzu grosse Verluste zu erholen.